Windkraftanlagen im Kanton Zürich: Wir fordern weiterhin die demokratische Mitbestimmung der Standortgemeinden
Mit dem nun vorliegenden Richtplanentwurf publiziert der Regierungsrat die längst erwartete Übersicht der Windkrafteignungsgebiete im Kanton Zürich. Die 52 Windpotenzialgebiete wurden auf 20 Eignungsgebiete reduziert. Ein Vollausbau innerhalb der vorgeschlagenen Windkraftgebiete würde einen jährlichen kleinen einstelligen Prozentsatz am Gesamtbedarf der elektrischen Energie decken. Im Gegenzug bedeutet dies aber eine massive Beeinträchtigung für Betroffene.
Leider wurde die abschliessende Mitbestimmung der betroffenen Gemeinden jedoch noch nicht in die Vorlage aufgenommen, obwohl dies von den Befürwortern des Mantelerlasses immer wieder betont wurde. Im Sinne einer objektiven Güterabwägung ist dies jedoch zwingend. Deshalb fordert die SVP:
– Windkraftanlagen dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Gemeinden gebaut werden.
Mit der Vorstellung widerspricht der Regierungsrat bezüglich dem Stromertrag seiner eigenen Windpotenzialstudie aus dem Jahr 2022 und stellt den Ertrag zu hoch dar. In Tat und Wahrheit wird der Anteil der Windenergie zur absoluten Marginalie und trägt keinen spürbaren Anteil an der Zürcher Stromversorgung bei. Der Regierungsrat unterlässt eine objektive Güterabwägung und er unterjocht sich dem Idealismus, indem er den Gemeinden die Mitbestimmung weiterhin verwehrt. Die SVP wird sich weiterhin für die Rechte der Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger sowie für die Demokratie einsetzen.