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Medienmitteilung

Sozialdienst des Bezirk Pfäffikon trickst Volksentscheid aus; Nach der Bevölkerung sagt auch der Bezirksrat NEIN.

Der Zweckverbgand Soziales Bezirk Pfäffikon, über den alle 10 Gemeinden des Bezirks die Gemeindeaufgaben des Sozialdienstes erfüllen, ist im letzten Jahr mit einem Teil der Geschäftsstellen in die neuen Räumlichkeiten an der Sophie-Guyer-Strasse 9 in Pfäffikon eingezogen. Fast gleichzeitig beschlossen die Verbandsgemeinden, in zweiter Etappe mit den weiteren Geschäftsstellen ebenfalls in die Sophie-Guyer-Strasse 9 zu ziehen und damit alle Geschäftsstellen im Bezirk zusammenzuziehen. Dies, obwohl die Stimmberechtigen im Bezirk mit 11’218 Nein zu 5’025 Ja die Vorlage im Jahr 2020 an der Urne abgelehnt hatten.

Dagegen wurde eine Stimmrechtsbeschwerde, unterstützt durch die SVP des Bezirks Pfäffikon, eingereicht. Der Beschwerdeführer und die SVP sind der Ansicht, der Zweckverband hätte gegen das Zerstückelungsverbot lt. Gemeinderecht und gegen das Finanz- und Kreditrecht der Gemeinden verstossen, zudem handle es sich nicht um eine gebundene Ausgabe und der Zusammenzug der Geschäftsstellen an einen Ort sei als Zweckänderung zu werten.

Der Rekurrent hat in allen Punkten vor dem Bezirksrat obsiegt.

In seinem Beschluss vom 8. April 2024 hebt der Bezirksrat Pfäffikon den Beschluss des Sozialdienst des Bezirk Pfäffikon (SDBP) in Sachen «Kreditbewilligung neue Geschäftsräume für den Sozialdienst Bezirk Pfäffikon» auf und gibt dem Rekurrenten in allen Belangen recht. Dies mit der Begründung, der Zweckverband widersetze sich dem Zerstückelungsverbot nach §110 Gemeindegesetz und das etappenweise Vorgehen verstosse gegen geltendes Recht. Genau dieses Vorgehen, welches auch «Salamitaktik» genannt wird, wurde durch den Rekurrenten bemängelt. Es ist für die SVP-Bezirk Pfäffikon nicht nachvollziehbar, weshalb der SDBP bewusst gegen seine eigenen Statuten und insbesondere gegen das übergeordnete Gemeinderecht verstossen hat und die zuständige RPK sowie die Verbandsgemeinden dies mehrheitlich billigten. Allem Anschein nach haben sämtliche Kontrollmechanismen versagt und ebneten so den Weg für das widerrechtliche und undemokratische Vorgehen. Die Verbandsgemeinden und der Vorstand des Zweckverbandes haben das Vertrauen der Bevölkerung in eine wichtige soziale Institution aufs massivste verspielt. Es ist nun unabdingbar, dass der klare Entscheid des Bezirksrates personelle Konsequenzen bei den Verantwortlichen nach sich zieht.
Wegen das Versagens aller Gremien muss des Weiteren die Organisationsstruktur des Sozialdienstes neu überdacht werden. Der Zweckverband SDBP ist scheinbar nicht in der Lage, seine Geschäfte rechtskonform zu erledigen. Aus diesem Grund fordern wir im Weiteren, dass der Zweckverband Sozialdienst des Bezirks Pfäffikon nur noch für die KESB zuständig sein soll, die Sozialdienste herausgelöst werden und die Gemeinden sich in einer geeigneten Form neu organisieren. Vor allem soll die Rückführung des sozialen Auftrags in die Gemeinden geprüft werden. So würden die Geschäfte der direkten Aufsicht der Gemeinderäte unterliegen, was widerrechtliche Handlungen erschweren soll. Bis dahin fordern wir sofortige Massnahmen, die ein rechtmässiges Vorgehen durch den SDBP sichern. Diese sind: Der geschäftsleitende Ausschuss sowie der Verbandsvorstand müssen durch Personen mit unterschiedlichem sich ergänzendem Fachwissen neu zusammengesetzt werden. Weiter ist das Publikationsorgan bürgerfreundlicher zu gestalten. Konkret erwarten wir, dass die Website durch das Amtsblatt des Kanton Zürich als amtliches Publikationsorgan ersetzt bzw. erweitert wird. Sollten diese Massnahmen nicht greifen, wird eine Initiative zur Mitsprache der Bevölkerung dahingehend nicht ausgeschlossen.
Abschliessend gilt es festzuhalten, dass eine Urnenabstimmung als Ausdruck des Volkswillens auch dann gilt, wenn die Behörde selbst von ihrem Antrag überzeugt ist. Es zeugt von einem höchst undemokratischen, wenn nicht arroganten Verhalten, wenn eine Behörde absichtlich und bewusst widerrechtlich die Bevölkerung austrickst. Das darf nicht akzeptiert werden. Wir sind dankbar für die Korrektur durch den Bezirksratsentscheid.
Die SVP-Bezirk Pfäffikon dankt dem Rekurrenten für die hohe Aufmerksamkeit damit das Recht gewahrt bleibt.

Bauma, 16.04.2024 SVP-Bezirk Pfäffikon

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